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Seeschlacht bei Pervesa Vela A.D. MMXVI



zu den Helden unserer Marine

Nachtrag: Mea culpa, mea maxima culpa!
(lat. volles Schuldeingeständnis des Skppers)



Erstens ist Name der Durchfahrt nicht Vela Proversa (diese liegt südlich von Katina - dort fuhren der Skippper und Jonny immer früher durch, daher die Verwechslung!).
Richtiger Name (siehe Seekarte) Prolaz Mala Proversa.

Zweitens:
Bei dieser Passage handelt es sich um ein enges Fahrwasser oder eine Fahrrinne.
Einschlägig ist daher Regel 9 der Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR), es sei denn, Kroatien hat für die Druchfahrt andere Regeln getroffen (der Skipper hat fahrlässigerweise sich nicht kundig gemacht!).
Regel 9b lautet:
Ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug darf nicht die Durchfahrt eines Fahrzeugs behindern, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann.

Die Fischer waren wohl in der Durchfahrt, wir durften sie also nicht behindern, sie hatten Wegerecht!